Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert.

In Einzelfällen treffen wir mit Ihnen Gebührenvereinbarungen.

Für Mandanten mit geringem Einkommen besteht bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit, die anfallenden Kosten über die Prozesskostenhilfe abzurechnen.