Bei der Vermögensauseinandersetzung besteht oft Handlungsbedarf und fast eben so oft greifen eine rechtliche Beratung und eine wirtschaftliche Betrachtung ineinander!
Wir klären daher mit Ihnen ab:
Gibt es einen Ehevertrag?
Wie stellt sich Ihre Vermögenssituation und die Ihres Ehegatten dar?
Sind illoyale Manipulationen bis zum gesetzlichen Stichtag zu befürchten
und können sie verhindert werden?
Sind bestimmte Rechtsverhältnisse zwischen den Ehegatten, z.B.
das gemeinsame Haben einer Immobilie als Anlageobjekt von der Tatsache
der Ehe und des ehelichen Güterrechts "überlagert"?
Welche Verfügungsbefugnisse oder -hemmnisse bestehen während der Ehe?
Gibt es mit dem Ehegatten eine Basis für ein Gespräch zu dritt oder zu viert,
auch mit dem etwaigen Bevollmächtigten mit dem Ziel einer fairen Trennungs-
und Ehescheidungsfolgenvereinbarung?
Wünschen Sie die Fertigung eines Entwurfs einer solchen Vereinbarung,
der zur Wirksamkeit in der Regel der notariellen Beurkundung bedarf?