Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 des Königs Friedrich Wilhelm I. zu Preußen
zur Einführung einer einheitlichen Juristentracht in den Gerichten seines Territoriums:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.
Heute: § 20 BORA Berufstracht
Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe,
soweit das üblich ist.
Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht!
Gesehen am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin im September 2016