Wenn Sie ausstehende Forderungen haben übernehmen wir für Sie die Beitreibung.
Als Ihre Anwälte mahnen wir Ihren Schuldner zunächst außergerichtlich zur Zahlung.
Sollte dies keinen Erfolg zeigen, so beantragen wir gegen ihn einen gerichtlichen Mahnbescheid
und sodann gegebenenfalls einen Vollstreckungsbescheid.
Falls dagegen ein Einspruch erfolgt, führen wir - natürlich nur mit Ihrer Zustimmung - für Sie das Prozessverfahren durch. Nach Vorlage eines vollstreckbaren Titels betreiben wir umgehend die Zwangsvollstreckung. Ihre Ansprechpartnerin in allen Mahn- und Vollstreckungsangelegenheiten ist unsere Mitarbeiterin Frau Sportaro-Anaam.