Bernadette Blechmann-Schmieder Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht
Bernadette Blechmann-Schmieder Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht

Unterhaltsansprüche

Unterhaltsansprüche zu regeln ist häufig sehr komplex. Der Gesetzgeber hat für die Durchführung gerichtlicher Verfahren daher den Anwaltszwang normiert.

 

Wir befassen uns für Sie mit der Geltendmachung oder der Abwehr

  • des Unterhaltsanspruchs  minderjähriger Kinder, auch im Wechselmodell
    und privilegiert volljähriger Kinder,
  • und wir grenzen ab, wann ein volljähriges Kind im Sinne des Gesetzes
    nicht mehr privilegiert ist und wie sich daher der Unterhaltsrang neben anderen Unterhaltsberechtigten darstellt,
  • des Ausbildungsunterhalts noch minderjähriger und volljähriger Kinder,
  • auch nach Abbruch einer Ausbildung oder bei größeren Unterbrechnungen
    im Ausbildungsgang,
  • des Ehegattentrennungsunterhalts,
  • des Unterhaltsanspruch der nicht mit dem Kindesvater verheirateten Mutter.
  • des nachehelichen Unterhaltsanspruchs mit den Fragen zur Befristung
    und Herabsetzung des Unterhaltes,
  • des Verwandtenunterhaltes, insbesondere der Abwehr des Elternunterhaltes
    bei auf Sozialträger tatsächlich oder vermeintlich übergegangenen Ansprüchen,
  • von Auskunftsansprüchen zu den Einkommensverhältnissen des Verpflichteten
    oder Berechtigten im Wege isolierter Verfahren oder durch sogenannte Stufen-
    verfahren, z.B. auf Auskunft und Zahlung oder Auskunft und Feststellung, dass
    Unterhalt nicht geschuldet wird.

 

Unterhaltsansprüche wollen durchgesetzt werden!

Das Gesetz bietet hier besondere Möglichkeiten der - erfolgreichen - Beitreibung
durch die Zwangsvollstreckung.

 

Wenn sich die Verhältnisse geändert haben oder die Ansprüche aus anderen Gründen
ganz oder teilweise nicht mehr bestehen, bieten wir Ihnen Hilfe bei 

  • der Durchführung eines Abänderungsverfahrens mit dem Ziel
    der Erhöhung oder Herabsetzung des Unterhalts.
  • der Durchführung eines Verfahrens, die Zwangsvollstreckung
    aus einem Alttitel für unzulässig zu erklären.

 

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